Privatverrechnung - Zusatzversicherung

Ich stelle Ihnen privatärztliche Rechnungen nach der gültigen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Arztrechnungen können Ihnen von ihrer privaten Krankenversicherung und der staatlichen Beihilfe erstattet werden. Zusatzversicherungen für ärztliche Behandlungen übernehmen ebenfalls meist einen Anteil der Rechnung: Im Zweifel fragen Sie bei mir nach.

Zusatzversicherungen:

Private oder gesetzliche Versicherungen  bieten Zusatzversicherungen für ärztliche Homöopathie an, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Beachten Sie bitte beim Abschluss von Zusatzversicherungen, dass sie sich auf Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Rechnungen nach der GOÄ beziehen (eine Versicherung bietet derzeit z.B. die Homöopathie im Rahmen einer Zusatzversicherung "Naturheilverfahren" an, akzeptiert aber nicht die Zusatzbezeichnung Homöopathie - fragen Sie bitte genau nach). Rechnungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung darf ich nicht erstellen.

Als Privatarzt mehme ich nicht an den Sonderverträgen gesetzlicher Krankenversicherungen zur Homöopathie teil.